In unserer täglichen Beratungspraxis zum Geldwäschegesetz hören wir regelmäßig den Einwand von Versicherungsvermittlern, sie würden ihre Kunden doch alle kennen und das in vielen Fällen über lange Jahre. Darunter gäbe es keine Kriminellen, Terroristen oder Geldwäscher. Daher könne man das Thema GwG doch leichtnehmen oder vernachlässigen. Selten ist dabei bekannt, dass der Straftatbestand der Geldwäsche nicht nur im Jahr 2021 deutlich erweitert wurde, sondern dass auch leichtfertige Geldwäsche strafbar ist.
Worauf geachtet werden sollte, lesen Sie hier.